Schulordnung


 

Vorwort

 

Unsere Schule ist der Ort, an dem Schüler, Lehrer und Eltern als Schulgemeinschaft zusammen kommen. Wir alle können uns hier nur wohlfühlen und erfolgreich leben und arbeiten, wenn wir dies im Geiste eines Miteinander tun. In einer Atmosphäre der gegenseitigen Achtung sollte unser Verhalten durch Fairness, Rücksichtnahme und Toleranz geprägt sein. Wir gehen miteinander, mit dem Eigentum anderer und mit den Räumen und Einrichtungen unserer Schule rücksichtsvoll um. Wir begegnen einander mit Höflichkeit und Hilfsbereitschaft und verzichten auf jegliche Form von Gewalt - dafür tragen wir alle Verantwortung.

An unserer Schule stehen nicht unsere persönlichen Interessen im Vordergrund, sondern ein Gemeinschaftsgedanke, der dem Wohl der gesamten Schule dient:

 

„Miteinander und füreinander!“

 

74564 Crailsheim, den 11. September 2017

 

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Als Schüler/in der Realschule zur Flügelau verpflichte ich mich zur Einhaltung folgender Grundsätze und Regeln:

 

1. Gegenseitige Rücksichtnahme ist Pflicht

 

☺Ich spreche und handle so, dass niemand beleidigt, verhöhnt, herabgesetzt oder verletzt wird.

Ich gehe sorgfältig mit fremdem Eigentum um, nehme es nicht weg und beschädige es nicht.

    Dies gilt auch für alle Schulräume, für die Lehr- und Lernmittel.

Ich spiele mit Bällen und anderem Spielgerät grundsätzlich nur auf den Spielfeldern unseres

    Schulgeländes und nehme dabei ganz besonders auf jüngere Mitschüler/innen Rücksicht.

In der Winterzeit verzichte ich auf das Werfen von Schneebällen, denn das ist zu gefährlich!

 

2. Unsere Schule ist ein Arbeitsplatz mit freundlicher Atmosphäre

 

Müll geht uns alle an! Ich achte auf Mülltrennung und halte meinen Arbeitsplatz Schule sauber.

    Dies gilt auch für den Müll, den Mitschüler/innen hinterlassen haben.

Ich beschmutze und beschädige keine Wände, Fußböden und Schulgegenstände.

Ich schone die Grünanlagen auf dem Schulgelände und halte sie sauber.

In der Schulzeit benutze ich keine private Kommunikations- und Unterhaltungselektronik. Dazu

    gehören Mobiltelefone, elektronische Spiele, Discmen und MP3-Player. Für private Telefonate

    gibt es im Foyer und im Notfall auf dem Sekretariat und im Lehrerzimmer ein Telefon.

An meinem Arbeitsplatz kleide ich mich so dezent, dass andere nicht gestört, provoziert oder

    verletzt werden.

Im Unterricht werden keine Kopfbedeckungen getragen.

 

3. Wir tragen alle zu einem störungsfreien Unterrichtsablauf bei

 

Ich erscheine pünktlich zum Unterricht.

Ich erwarte meine/n Lehrer/in im Klassenzimmer und nicht auf dem Gang.

Ich bringe meine Arbeitsmaterialien mit und erledige die mir aufgetragenen Arbeiten.

Ich führe im Unterricht keine Privatgespräche, die mich und meine Mitschüler/innen ablenken.

Die RzF ist kaugummifreie Zone.

 

4. Pausen sind schön - wenn sich alle an Regeln halten

 

Pausen dienen der Erholung und Entspannung, zum Essen und Trinken.

Ich nutze die Pausen ferner für den Toilettengang, Einkäufe am Schulkiosk und meine

    Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde (Arbeitsmaterial richten).

Das Foyer und die als Pausenbereich dienenden Teile der Gänge sind eine Ruhezone.

    Hier darf nicht getobt, gelärmt oder mit Bällen gespielt werden (vgl. Punkt 1).

Der Pausenbereich endet mit dem Schulgelände (siehe Beilage).

Ich darf das Schulgelände während der Unterrichtszeit und in den Pausen nur mit Erlaubnis einer

    Lehrkraft verlassen.

Schulfremde Personen haben keinen Zutritt zum Schulgelände. Das gilt auch für meine

    schulfremden Freunde und Bekannten.

 

5. Gewalt und Drogen sind an unserer Schule tabu

 

Ich bedrohe und behindere niemanden und ich greife niemanden körperlich an.

Ich verzichte auf jede Form von Mobbing, denn auch das ist Gewalt.

Ich bringe keinerlei Waffen oder Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden könnten, mit in

    die Schule.

Bei schulischen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind weder Alkoholkonsum noch

    Rauchen erlaubt.

 

Bei groben Verstößen gegen die Schulordnung werden die Eltern benachrichtigt.

Lehrkräfte und Schulleitung  entscheiden über Strafmaßnahmen.


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Schulordnung der RzF 2017-18
Schulordnung der RzF_2017-18.pdf
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